DUCHEWITZ BESTATTUNGEN

In- und Auslandsüberführungen

 

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen um den Sterbefall anzumelden und zu beurkunden?

 Familienstammbuch bzw. Urkunden zum letzten Familienstand:

  • für Ledige: Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • für Verheiratete: Heiratsurkunde
  • für Verwitwete:  Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Verstorbenen Ehepartners
  • für Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Totenschein, wenn der Verstorbene zu Hause verstorben ist,
    d. h. es besteht die Verpflichtung des Arztes, der den Tod feststellt, dies zu bescheinigen. Damit eine Überführung durchgeführt werden kann.
    In allen anderen Fällen (z. B. Krankenhaus) holen wir den Totenschein selber ab.

Für eventuelle spezielle Dokumente, die benötigt werden, gehen wir in einem Beratungsgespräch ein.
Was ist, wenn Urkunden fehlen?
Wir versuchen zuerst Ersatzurkunden zu besorgen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht sofort möglich, wird vom Standesamt eine vorläufige Beurkundung bzw. Beerdigungserlaubnis ausgestellt. Mit dieser kann die Beerdigung oder Auslandsüberführung ebenfalls durchgeführt werden. Es besteht dann eine Nachbeurkundungspflicht. 

Weitere Unterlagen die wir von Ihnen benötigen.

  • Vollmacht und Auftragserteilung (siehe eigenen Menüpunkt)
  • Rentenbescheid bzw. Rentennummer
  • Krankenkassenkarte bzw. Krankenversicherungsnummer
  • letzter Wille bei Durchführung einer Feuerbestattung.